Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

IRINOX Schaltschränke

1. ANWENDBARKEIT

1.1 Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AB“ oder „Allgemeine Bedingungen“) enthaltenen Bestimmungen gelten für alle Kaufaufträge (nachstehend auch „Aufträge“) - und die im Rahmen einer Auftragsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge - bezüglich des Verkaufs von Produkten (nachstehend „Produkte“) von Irinox S.p.A. mit Sitz in Conegliano (Treviso - Italien), Via Caduti nei Lager 1 - 31015, Steuernummer und MwSt. 02152370264, E-Mail irinox@irinox.com, zertifizierte E-Mail irinoxspa@legalmail.it (nachstehend „Irinox“ oder „Verkäuferin“) an den Kunden („Kunde“ oder „Käufer“ und zusammen mit Irinox die „Parteien“).

1.2 Die Allgemeinen Bedingungen bilden in der zum Zeitpunkt der Vornahme eines Auftrags geltenden Fassung einen wesentlichen Bestandteil des Auftrags, auf den sie sich beziehen, und legen die allgemeinen Bedingungen fest, die den zwischen den Parteien durch die Auftragsannahme zustande gekommenen Vertrag regeln.

1.3 Die Anwendung dieser AGB führt zur Unanwendbarkeit eventueller allgemeiner Lieferbedingungen, die der Käufer eventuell vorschlägt bzw. normalerweise anwendet. Der Käufer verzichtet daher auf die Anwendung seiner etwaigen eigenen Bedingungen und nimmt die vorliegenden AGB vorbehaltlos an.

1.4 Folglich sind Bedingungen in Briefen, Verträgen oder anderen Unterlagen des Käufers gegenüber Irinox wirkungslos, es sei denn, Irinox nimmt sie ausdrücklich schriftlich an und weist explizit auf die Abweichung von den vorliegenden AGB hin.

1.5 Irinox kann diese AGB mit Wirkung für alle Aufträge ändern, die nach Bekanntgabe der neuen Fassung an den Käufer gemacht werden.

 

2. KAUFAUFTRAG

2.1 Jeder Auftrag ist Irinox schriftlich zuzustellen: (i) per E-Mail an den Customer Service (quadri@irinox.com) oder (ii) über den Vertreter von Irinox.

2.2 Der Käufer kann den Auftrag ab dessen Einreichung nicht mehr widerrufen, es sei denn, er wird von Irinox nicht innerhalb der in Art. 2.4 genannten Frist angenommen.

2.3 Irinox kann in jedem Fall und nach ihrem Ermessen die Annahme eines Auftrags verweigern. Jeder Irinox übermittelte Auftrag wird daher erst dann für Irinox verbindlich, wenn der Käufer von ihr die Mitteilung über die Auftragsannahme (nachstehend auch „Auftragsbestätigung“) erhalten hat.

2.4 Die Auftragsbestätigung von Irinox muss schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Absendung des Auftrags durch den Käufer erfolgen, es sei denn, es liegen folgende Fälle vor: Ein Auftrag muss vor der Absendung der Auftragsbestätigung technisch eingehend geprüft werden bzw. bedarf einer spezifischen Planung. In diesem Fall behält sich Irinox das Recht vor, die Auftragsbestätigung später als 15 Arbeitstage nach Absendung des Auftrags durch den Käufer abzusenden. Bei einer Annahme kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande.

2.5 Enthält die Auftragsbestätigung eine oder mehrere Änderungen gegenüber dem vom Käufer erhaltenen Auftrag (z. B. in Bezug auf die Anzahl bzw. die Eigenschaften der Produkte und/oder die Lieferzeiten), so gilt diese als neues Auftragsangebot und vom Käufer als angenommen, wenn er innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt keine Einwände vorbringt.

2.6 Die von Vertretern von Irinox vereinbarten oder jedenfalls vorgeschlagenen Pflichten bzw. Bedingungen haben keinerlei Wirkung, sofern sie nicht in einem von Irinox angenommenen Auftrag schriftlich festgehalten werden.

2.7 Der Ort des Vertragsabschlusses ist, auch bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen, immer der Sitz der Verkäuferin.

2.8 Wenn der Käufer nach einer Auftragsannahme die Änderung des Auftrags anfragen sollte (z. B. in Bezug auf die technischen Produkteigenschaften), kann Irinox die Änderungsanfrage nach ihrem alleinigen Ermessen annehmen oder ablehnen. Irinox kann in jedem Fall die Annahme der vorgeschlagenen Änderungen von der Annahme neuer Lieferbedingungen durch den Käufer bzw. von einer Anpassung der Gegenleistung abhängig machen.

2.9 Der Käufer, der den Auftrag tätigt, erklärt, dass er als „Fachmann“ qualifiziert ist. Diese Qualifikation hat eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, kaufmännischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, oder ihr Vermittler.

 

3. LIEFERUNG

3.1 DDP (Delivered Duty Paid) gemäß den Incoterms 2020, wobei dem Kunden die Fracht- und Zollgebühren (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt werden. Die Produkte werden an den im Auftrag angegebenen Ort zusammen mit einem Frachtpapier übergeben, das die Auftragsnummer, die Angaben zu den Parteien, die Angaben zum Transportunternehmen sowie die Art und Menge der Produkte (einschließlich Identifikationscodes) enthält. Abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich von Irinox genehmigt werden.

3.2 Die Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald dem Käufer oder einem von ihm benannten Dritten die materielle Verfügbarkeit oder jedenfalls die Kontrolle über die Produkte übertragen wird.

3.3 Die Auftragsbestätigung enthält die Frist für die Produktübergabe an den Käufer.

3.4 Irinox verpflichtet sich, alles Nötige für die Einhaltung der angezeigten Lieferfristen in die Wege zu leiten. Letztere sind in keinem Fall als zwingend, sondern nur als Richtwerte anzusehen. Etwaige Verzögerungen bei der Produktlieferung setzen daher keinesfalls eine Zahlung von Vertragsstrafen, einen Schadensersatz oder gar auch eine teilweise Vertragskündigung voraus.

3.5 Zögert der Käufer die Annahme der gelieferten Produkte gegenüber dem vereinbarten Termin hinaus, können die Produkte nach dem Ermessen von Irinox auch bei Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert werden. Irinox behält sich für die eventuelle Lagerung das Recht vor, dem Käufer für jeden Verzugstag, und zwar ab dem fünften Arbeitstag nach der Frist, eine Lagergebühr von 0,1 % des Produktpreises zu berechnen. Bei einem Lieferverzug von über drei Monaten gilt der Vertrag, unbeschadet des Ersatzes des Irinox entstandenen Schadens, als vom Käufer gemäß Art. 1456 ital. BGB aufgelöst.

3.6 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, geht das Eigentum am Produkt, das Gegenstand des Auftrags ist, durch die in der Auftragsbestätigung erteilte Zustimmung der Parteien nach Art. 1376 ital. BGB auf den Käufer über.

Andernfalls bleiben die von Irinox gelieferten Produkte, sofern zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben, gemäß Art. 1523 ff. ital. BGB solange in ihrem Eigentum, bis der Käufer die für jeden einzelnen Produktkauf zugunsten von Irinox vorgesehene Gegenleistung nicht vollständig bezahlt hat. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, Irinox per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 24 Stunden über jede Vollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahme zu unterrichten, die von Dritten an einem Produkt vorgenommen wird, solange dieses nicht vollständig bezahlt wurde. Der Käufer haftet in jedem Fall gegenüber Irinox für alle Kosten und Schäden, die Irinox infolge dieser Maßnahmen entstehen können. Der Käufer ist zudem verpflichtet, den Eigentümer der Räume, in denen das Produkt aufgestellt wird, noch vor dessen Installation per Einschreiben mit Rückschein über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zugunsten von Irinox zu unterrichten. Eine Kopie der Mitteilung ist an Irinox zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Der Käufer hat auf seine Kosten alle Formalitäten (z. B. Registereintragung) zu erfüllen, die im Bestimmungsland der Produkte für die Anwendung und Geltendmachung dieses Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten erforderlich sind.

 

4. EIGENSCHAFTEN DER WAREN

4.1 Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die von ihr für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen bzw. Varianten jederzeit und ohne eine Änderung ihrer Grundeigenschaften vorzunehmen, ohne dass der Käufer daraus Rechte ableiten kann.

4.2 Die Angaben und Abbildungen in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben oder weiteren Bildunterlagen dienen lediglich als Richtwerte. Diese Angaben sind nicht verbindlich, sofern sie im Auftrag nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

 

5. PREIS UND ZAHLUNG

5.1 Alle Zahlungen sind auf der Grundlage der im Auftrag vereinbarten Preise, Bedingungen und Modalitäten zu leisten. Die Zahlungen sind auch bei einer verspäteten Produktlieferung innerhalb der vereinbarten Frist fällig.

5.2 Die Preise schließen die Standardverpackung ein, nicht aber die Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern (USt.), die in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, zu zahlen ist. Sieht das Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, eine Mehrwertsteuer vor, wird diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und der Käufer hat ihre Zahlung vorzunehmen. Der „bei Lieferung“ vereinbarte Betrag ist zu begleichen, sobald die Fertigstellung des Materials mitgeteilt wird.

5.3 Haben die Parteien ohne weitere Angaben eine Vorauszahlung vereinbart, bezieht sich die Vorauszahlung auf den gesamten Preis. Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Zusendung des Auftrags die Vorauszahlung dem Konto der Verkäuferin gutzuschreiben. Die Vorauszahlung ist zinslos und wird dem Käufer unverzüglich zurückerstattet, wenn die Verkäuferin den betreffenden Auftrag nicht bestätigt.

5.4 Bei einem Zahlungsverzug hat der Käufer laut ital. Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 Verzugszinsen ab dem Tag der Nichteinhaltung bis zum Tag der Begleichung zu zahlen.

 

6. GARANTIE UND REKLAMATIONEN

6.1 Irinox versichert nach Art. 1490 ff. ital. BGB, dass die Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die sie für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Wert merklich mindern.

6.2 Es liegt ein Garantieausschluss vor, wenn dem Käufer beim Vertragsabschluss die Sachmängel bekannt waren. Desgleichen liegt ein Garantieausschluss bei leicht erkennbaren Mängeln vor, es sei denn, die Verkäuferin hat erklärt, dass die Sache frei von Mängeln war.

6.3 Die Garantie gilt ab dem Lieferdatum, d. h. ab der Übertragung der materiellen Verfügbarkeit oder jedenfalls der Kontrolle über die Produkte an den Käufer oder an einen von ihm benannten Dritten. Die Laufzeit der Garantie beträgt für alle Produkte 12 Monate. Die Garantie bezieht sich auf alle Geräteteile.

6.4 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Zustand der gelieferten Produkte zu überprüfen. Der Käufer hat die gelieferten Produkte und die Anzahl der erhaltenen Ware sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt, nass oder in irgendeiner Weise auch in Bezug auf das Verschlussmaterial abgeändert worden sein, darf der Käufer die Ware nicht oder sie ausdrücklich nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Bei einer Nichteinhaltung behält sich Irinox das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Wert der für die beschädigten Einheiten als Ersatz versandten Teile in Rechnung zu stellen.

6.5 Beanstandungen bezüglich sog. offensichtlicher Mängel wie z. B. solcher, die sich auf die äußeren Produkteigenschaften beziehen, müssen Irinox bei sonstigem Verfall des Garantieanspruchs innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Produkterhalt mitgeteilt werden. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, Irinox angemessene Fotounterlagen über die beschädigten Produkte vorzulegen. Der Käufer ist zudem berechtigt, Irinox die mit sog. offensichtlichen Mängeln behafteten Produkte zurückzusenden, wobei der Transport auf seine Kosten zu erfolgen hat und die Produkte ordnungsgemäß mit einer geeigneten Verpackung zu versehen sind, die deren Inhalt schützt.

6.6 Reklamationen bezüglich allen anderen Mängeln, die beim Empfang nicht im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung feststellbar sind (sog. verborgene Mängel), müssen Irinox bei sonstigem Verfall des Garantieanspruchs innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels durch den Käufer und in jedem Fall spätestens innerhalb der in Art. 6.3 genannten Garantiefrist mitgeteilt werden.

6.7 Die Mitteilung muss schriftlich unter genauer Angabe des mangelhaften Produkts, des Produktcodes und der betreffenden Partie, des Lieferdatums und der Art des Mangels mit entsprechenden Fotounterlagen erfolgen.

6.8 Ist ein Produkt mangelhaft und hat der Käufer dies Irinox gemäß Art. 6 mitgeteilt, wird Irinox den Käufer bei Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels davon in Kenntnis zu setzen und den Mangel möglichst schnell beheben. Liegen Mängel vor, kann der Käufer nach seiner Wahl die Auflösung des Vertrags oder eine Herabsetzung des Preises fordern, sofern bei bestimmten Mängeln die Verwendung die Auflösung nicht ausschließt. Die Wahl ist unwiderruflich, wenn sie mit einem Klageantrag getätigt wird. Ist die gelieferte Sache infolge der Mängel untergegangen, ist der Käufer zur Vertragskündigung berechtigt. Ist sie dagegen durch Zufall oder Verschulden des Käufers untergegangen oder hat er sie entfremdet oder umgestaltet, kann er nur eine Preisminderung verlangen.

6.9 Nach Art. 1462 ital. BGB kann keine Reklamation an der Produktqualität - auch nicht ausnahmsweise - geltend gemacht werden, wenn der Käufer den noch zu zahlenden Betrag nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen beglichen hat.

6.10 Der Käufer kann keine Garantie gegenüber Irinox geltend machen, wenn der beanstandete Mangel durch die Nichtbeachtung der ev. vorhandenen Bedienungsanleitungen bzw. der von Irinox zur Verfügung gestellten Anweisungen oder durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden ist.

6.11 Jede weitere vertragliche oder außervertragliche Haftung der Verkäuferin, die sich in irgendeiner Weise aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Produkte ergeben sollte, als Beispiel, aber ohne Anrecht auf Vollständigkeit, die Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Rückrufaktionen usw., ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Betrug oder eine grobe Fahrlässigkeit der Verkäuferin vor.

6.12 Irinox haftet für keinerlei Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen bzw. nicht den Herstelleranweisungen entsprechenden Produktverwendung ergeben, sowie für Schäden, die auf unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

6.13 Irinox haftet nicht für Produktfehler und -mängel, die auf einen unter der Verantwortung des Käufers stehenden ungeeigneten Transport, auf unsachgemäße Lagerung und Wartung, falsche Installation, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind.

6.14 Der Kunde verpflichtet sich, Irinox von allen Schäden, Ansprüchen, Haftungen bzw. Belastungen, direkt oder indirekt, einschließlich begründeter Rechtskosten freizustellen und schadlos zu halten, die Irinox infolge der Nichterfüllung der in diesen AGB vorgesehenen Pflichten oder Zusicherungen durch den Kunden erleiden oder entstehen sollten.

 

7. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

7.1 In diesem Artikel ist unter „Vertraulichen Angaben“ alle der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen gleich welcher Art (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) zu verstehen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet werden, einschließlich, aber nicht nur darauf beschränkt, aller Urkunden, Dokumente, Nachrichten, Prognosen, Preise, Verkaufstechniken, Materialien, Verfahren, Entwürfe Zeichnungen, Kostenvoranschläge und Schätzungen technischer, betriebswirtschaftlicher, verwaltungstechnischer, wirtschaftlicher, marketingtechnischer, finanzplanerischer, kommerzieller oder finanzieller Art oder solcher, die mit dem geistigen oder gewerblichen Eigentum jeglicher Art verbunden sind (einschließlich Know-how), welche sich auf eine der Parteien beziehen, die von einer Partei der anderen im Rahmen eines Auftragsabschlusses zur Verfügung gestellt wurden oder werden.

7.2 Hinsichtlich der Vertraulichen Angaben verpflichtet sich jede Partei gegenüber der anderen, wobei sie ausdrücklich die Verpflichtung gemäß Art. 1381 ital. ZGB für die in ihrem Namen handelnden Personen übernimmt, zu Nachfolgendem:

(i) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese in keiner Weise an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, dies ist nach diesem Artikel (laut Art. 7.3) oder mit schriftlicher Einwilligung der anderen Partei ausdrücklich gestattet;

(ii) alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vertraulichen Charakter der Vertraulichen Angaben der anderen Partei zu wahren;

(iii) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei nur im Rahmen und zum Zweck der Durchführung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages zu verwenden; und

(iv) auf Anfrage der anderen Partei ihre Vertraulichen Angaben zu jedem Zeitpunkt zu vernichten und dabei eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Zerstörung nachzuweisen.

7.3 Der Kunde bzw. potenzielle Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Irinox berechtigt ist, kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung, auch gemäß Art. 10 und 320 ital. ZGB und Art. 96 und 97 ital. Gesetz über das Urheberrecht Nr. 633 vom 22.4.1941, die Bilder der vom Kunden bzw. potenziellen Kunden in Auftrag gegebenen, bestätigten oder unbestätigten Projekte, für die ein Angebot unterbreitet wurde, bzw. die technischen Angaben in jeder Form zu veröffentlichen, offenzulegen bzw. zu ändern. Die Bilder können auf der Website von Irinox, in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook und Instagram) von Irinox, in der Presse bzw. in allen anderen Online- und Offline-Medien von Irinox bzw. Dritten veröffentlicht und/oder offengelegt werden, um Irinox bzw. die von ihr hergestellten bzw. herstellbaren kundenindividuellen Produkte zu fördern. Der Kunde bzw. potenzielle Kunde genehmigt ferner die Speicherung der Fotos in den Computerarchiven von Irinox und nimmt zur Kenntnis, dass diese Veröffentlichungen nur zu Informations- und eventuell zu Werbezwecken dienen. Irinox verpflichtet sich, in das Bildmaterial, das Gegenstand der Veröffentlichung und Offenlegung ist und sich auf in Auftrag gegebene Projekte bezieht, bzw. in die technischen Angaben nicht direkt auf den Kunden bzw. potenziellen Kunden Bezug zu nehmen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Kunden bzw. potenziellen Kunden vor. Darüber hinaus verpflichtet sich Irinox, diese Bezüge so zu ändern, dass sie nicht als zu einzelnen bzw. potenziellen Kunden gehörend identifiziert werden können. Falls der Kunde bzw. potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm die Veröffentlichung, Offenlegung bzw. Veränderung von Bildern, die sich auf von ihm in Auftrag gegebene, bestätigte oder unbestätigte Projekte und/oder technische Angaben beziehen, Schaden zufügen könnten, hat er dies Irinox unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird Irinox das bis dahin veröffentlichte, offengelegte bzw. veränderte Material möglichst entfernen, aus ihren Archiven löschen und in Zukunft von seinem Gebrauch absehen.

7.4 Die in diesem Artikel vorgesehene Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht bei einer gesetzlich oder gerichtlich vorgeschriebenen Offenlegung. In diesem Fall unterrichtet die betreffende Partei die andere im Voraus und legt auf jeden Fall nur das offen, was zur Erfüllung der gesetzlichen oder gerichtlichen Pflichten unbedingt nötig ist.

7.5 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Beachtung aller Pflichten, die sich aus den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere: Verordnung (EU) 2016/679, weitere nationale oder überstaatliche Datenschutzvorschriften und von der italienischen Datenschutzbehörde erlassene Bestimmungen („Datenschutzrecht“).

7.6 Irinox erklärt, dass alle eventuellen personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzers, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, von ihr in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSGVO und Datenschutzgesetz) und den sich aus den AGB ergebenden Pflichten verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit den vertraglichen Anforderungen und der sich daraus ergebenden Einhaltung der Rechts-, Rechnungslegungs- und Vertragspflichten sowie zum Schutz der eigenen Rechte verarbeitet. Die Übertragung der Angaben, die beim Ausfüllen der Vertragsformulare als bindend gekennzeichnet sind, und derjenigen, die als solche bei der Erhebung weiterer Angaben im Laufe des Vertragsverhältnisses beschrieben sind, ist für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertrags nötig und grundlegend. Eine Einwilligung in ihre Verarbeitung durch den Kunden ist somit nicht erforderlich.

7.7 Die Angaben werden in Schriftform bzw. auf magnetischen oder elektronischen Speichermedien verarbeitet. Die Angaben werden Dritten weder offengelegt noch mitgeteilt. Davon ausgenommen sind Gesellschaften, die Prüfungen und Zertifizierungen vornehmen, denen Irinox beigetreten ist oder zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, sowie Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberater, Kreditinstitute, öffentliche Anstalten und Einrichtungen oder Subjekte, die gesetzlich zum Erhalt dieser Angaben und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden berechtigt sind. Personenbezogene Daten können, soweit dies im Rahmen ihrer Aufgaben strikt erforderlich ist, an das von Irinox ausdrücklich beauftragte Personal sowie an Dienstleister, einschließlich der Anbieter von Wartungsdiensten für die zur Unterstützung der Verarbeitung verwendeten IT-Tools und -Anwendungen, weitergegeben werden. Die Angaben werden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung verarbeitet, sofern dies für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, für den steuer- und zivilrechtlich erforderlichen Zeitraum oder für die Wahrung von Rechten vor Gericht erforderlich ist.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf personenbezogene Daten, die für den Abschluss und die Ausführung von Verträgen im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen verarbeitet werden, die natürliche Person, auf die sich diese Daten beziehen („betroffene Person“), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-22 DSGVO) sowie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde hat.

Der Kunde hat die rechtmäßige Verwendbarkeit der personenbezogenen Daten von - einschließlich, aber nicht ausschließlich - seinen Vertretern, Angestellten und Mitarbeitern zu gewährleisten, die Irinox für den Abschluss und die Ausführung von Verträgen im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäße Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken und Bedingungen.

Im Sinne dieser AGB agiert Irinox (oder der Verkäufer) als Verantwortlicher der Datenverarbeitung, während dem Käufer, begrenzt auf die von Irinox zum Zweck der kaufmännischen Geschäftsführung im Namen von Irinox übertragenen Leads, die Rolle des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 28 DSGVO zukommt, der sich verpflichtet, die Daten ausschließlich gemäß den erhaltenen Weisungen und unter Beachtung der geltenden Gesetzesvorschriften sowie entsprechend der zwischen den Parteien vereinbarten Ernennung zum Auftragsverarbeiter zu verarbeiten. Es wird vereinbart, dass der Käufer, was die mit der Verwaltung der mit Irinox gemeinsam genutzten Leads betrifft, für die korrekte Verarbeitung der personenbezogenen Daten in dem von der oben genannten Ernennung definierten Rahmen verantwortlich ist. Jede über die von Irinox erteilten Weisungen oder die bei der Ernennung angegebenen Zwecke hinausgehende Verarbeitung erfolgt unter der vollumfänglichen und ausschließlichen Verantwortung des Käufers, der für diese gegenüber den betroffenen Personen und den zuständigen Behörden eigenständig haftet.

 

8. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

8.1 Der Käufer erkennt an, dass Irinox der ausschließliche Inhaber der Kennzeichen und aller anderen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Produkten ist, und verpflichtet sich, diese in keiner Weise zu verletzen. Gewerbliches und geistiges Eigentum sind gemäß diesem Artikel zum Beispiel alle Rechte an (i) Marken, (ii) Patenten, (iii) Design, (iv) Geschäftsgeheimnissen, (v) Know-how oder (vi) Urheberrechten von Irinox.

8.2 Der Kunde kann keinerlei Rechte oder Ansprüche auf gewerbliche und geistige Eigentumsrechte geltend machen, die sich auf Produkte, eventuelle Programme und weitere geistige Schöpfungen Dritter beziehen, die Irinox in Bezug auf die Produkte die Rechte zu ihrer Nutzung gewährt haben. Der Kunde verpflichtet sich, Irinox von allen Benachteiligungen, Schäden, Entschädigungen, Unkosten, Verlusten oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die ihr infolge von Klagen, Reklamationen, Forderungen oder Handlungen Dritter entstehen können, die sich auf einen Verstoß der Rechte des geistigen Eigentums Dritter durch den Kunden in Bezug auf die Verwendung der Produkte beziehen, davon abhängig und/oder damit verbunden sind.

8.3 Der Käufer erklärt und versichert unter Bezugnahme auf die technischen Angaben bzw. Zeichnungen und/oder sonstiges Material, das der Käufer Irinox für die Gestaltung kundenindividueller Produkte zur Verfügung stellt (nachstehend „Material des Käufers“): (a) dass er über alle damit zusammenhängenden Rechte verfügt; (b) dass mit Ausnahme der Rechte, die er auf das Material des Käufers nach geltendem Recht, infolge des Vertrags bzw. weiterer gültiger Rechtstitel hat, keine weiteren Verbote bzw. Beschränkungen des Rechts bestehen, das Material des Käufers oder das vor der Unterzeichnung des Vertrags erworbene Material zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, mitzuteilen, offenzulegen, anzuzeigen, zu vertreiben, anzupassen, abzuändern, neu zu formatieren, zu bearbeiten, davon abgeleitete Werke zu erstellen und in jedem Fall zu gewerblichen oder nichtgewerblichen Zwecken zu nutzen sowie Unterlizenzen zu vergeben.

8.4 Der Käufer verpflichtet sich hiermit, Irinox von allen Ansprüchen, Rückerstattungs-, Schadensersatzforderungen bzw. Handlungen freizustellen und schadlos zu halten, die Dritte in Bezug auf das Material des Käufers bzw. die in diesem Artikel genannten Rechte, Erklärungen und Garantien geltend machen könnten.

 

9. AUFLÖSUNG UND UNTERBRECHUNG

9.1 Kündigungsfälle kann Irinox den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gemäß Art. 1456 ital. BGB kündigen, sofern der Kunde gegen Art. 5.1; 6.14; 7.2; 8.1; 8.2; 10.6; 11.2.4; 11.3.4 und 12.2 verstoßen hat. Das Recht von Irinox auf Ersatz des eventuell entstandenen Schadens bleibt in jedem Fall unberührt.

9.2 Die Parteien erkennen an, dass der Vertrag laut und kraft Art. 1454 ital. BGB im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung einer Rechnung durch den Käufer aufgelöst wird, wenn diese Nichteinhaltung nach Erhalt eines schriftlichen Mahnschreibens seitens Irinox über 15 Tage andauert.

9.3 Sofern keine angemessene Garantie geleistet wird, kann Irinox gemäß Art. 1461 ital. BGB die Erfüllung ihrer sich aus dem Produktverkauf ergebenden Pflichten auszusetzen, wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers die Einhaltung der Gegenleistung gefährden.

 

10. VERSCHIEDENES 

10.1 Kostenvoranschläge usw.) müssen direkt an die Verkäuferin schriftlich - per Einschreiben bzw. per E-Mail - an die dem Käufer hierzu mitgeteilten Adressen gerichtet werden. Die Verkäuferin haftet nicht für ev. unerledigte Anfragen, die auf andere Weise übermittelt werden, auch wenn dies durch Vertreter oder anderes Personal der Verkäuferin erfolgt.

10.2 Sollte der Kunde die Überarbeitung eines nach seiner Zeichnung hergestellten Artikels anfordern, hat er nicht nur seine Referenz, sondern auch den Überarbeitungsindex des neu gewünschten Artikels anzugeben.

10.3 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Annahme vorliegt, ist eine Aufrechnung zwischen den etwaigen Forderungen des Käufers gegenüber Irinox und den Schulden des Käufers, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, damit zusammenhängen bzw. daraus resultieren, nicht zulässig.

10.4 Der Kunde hat die Verkäuferin in der vorvertraglichen Stufe über eventuelle Sondervorschriften zu unterrichten, die im Endbestimmungsland der zu liefernden Ware zu beachten sind.

10.5 Die Nenngewichte und -abmessungen, ganz gleich wie und wo sie angegeben sind, sind nur ungefähre Angaben.

10.6 Der Kunde darf Dritten den Vertrag ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von Irinox nicht abtreten.

10.7 Irinox kann den Vertrag nach ihrem Ermessen und jederzeit an Gesellschaften bzw. Einrichtungen, die zur Gruppe von Irinox gehören, abtreten oder übertragen, sofern sie dies vorher angekündigt hat.

 

11. EXPORTKONTROLLKLAUSEL

11.1.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Lieferung der Produkte und die Erfüllung sämtlicher sonstiger sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen von Irinox der Bedingung unterliegen, dass die Lieferung und Erfüllung nicht durch Folgendes ausgeschlossen oder beschränkt werden: (i) eventuelle nationale oder internationale Ausfuhrkontrollgesetze, Verordnungen, Beschlüsse oder Richtlinien oder Direktiven von staatlichen oder länderübergreifenden Behörden (einschließlich, doch nicht darauf beschränkt, EU, UK OFAC, Vereinte Nationen) und/oder Exekutivorganen; und/oder (ii) durch eventuelle restriktive Maßnahmen, die von den Behörden Italiens, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und/oder der Vereinten Nationen, gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung eingeführt wurden (die, zusammen mit jeder Person oder Organisation, die sich im Besitz jeder der oben genannten Personen oder Organisationen befinden oder von diesen kontrolliert werden, oder für diese oder im Namen dieser, direkt oder indirekt, handeln, nachfolgend als „benannte Organisation/en“ bezeichnet werden); und/oder (iii) durch jegliche sonstigen restriktiven Maßnahmen, die, vollumfänglich oder teilweise, die Bereitstellung oder Lieferung der Produkte oder die Bezahlung ihres Kaufpreises betrifft (nachfolgend werden alle oben genannten Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften zusammen als „Ausfuhrkontrollbestimmungen“ bezeichnet).

11.1.2 Es wird vereinbart, dass Irinox sich das Recht vorbehält, ohne Vorankündigung die Lieferung der Produkte auszusetzen und/oder die Bestellung zu stornieren oder den Kaufvertrag unverzüglich zu beenden, falls eine solche Aussetzung oder Beendigung erforderlich ist, um eventuelle Ausfuhrkontrollbestimmungen zu erfüllen oder falls die Bereitstellung oder Lieferung des Produkts durch das Eintreten jeglicher Änderung eventueller geltender Ausfuhrkontrollbestimmungen und/oder ihrer weiteren Anwendung, Umsetzung und/oder Auslegung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert oder wirtschaftlich untragbar gemacht wird und/oder falls eine beliebige Benannte Organisation direkt oder indirekt an der Transaktion beteiligt ist. Unter diesen Bedingungen haftet Irinox gegenüber dem Käufer in keiner Weise für eventuelle Versäumnisse, Verzögerungen, Stornierungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen und/oder die Beendigung des Kaufvertrags und der Käufer ist nicht berechtigt, Schadenersatz oder sonstige Rechtsbehelfe zu fordern.

11.2.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der Ausfuhrkontrollbestimmungen zu ergreifen.

11.2.2 Sollten die von Irinox bezogenen Produkte vom Käufer verkauft, ausgeführt oder wiederausgeführt oder übertragen werden, darf Letzterer die von Irinox bereitgestellten Produkte nicht verkaufen, ausführen oder wiederausführen oder anderweitig übertragen oder, direkt oder indirekt, aus beliebigen Gründen und/oder auch kostenlos wie folgt nicht zur Verfügung stellen: i) jeder Benannten Organisation; und/oder ii) in allen Ländern oder Gebieten und/oder zur Verwendung in allen Ländern oder Gebieten, die Ausfuhrverboten oder Restriktionen auf Grundlage der geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen, einschließlich, doch nicht darauf beschränkt, der Russischen Föderation, Belarus, der Krim, Sewastopol, den nicht von der Regierung kontrollierten Bereichen der Ukraine in den Verwaltungsbezirken (Oblaste) von Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja und/oder der Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen der Russischen Föderation, die in Artikel 5a-h und Anhang LII der EU Regulation Nr. 833/2014 (nachfolgend gemeinsam als „SWZ” bezeichnet) genannt werden; und/oder (iii) einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die als in einer beliebigen SWZ ansässig registriert ist oder deren Geschäftssitz, Hauptsitz oder ständige Niederlassung in einer beliebigen SWZ liegt und/oder (iv) jeder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer unter Punkt (iii) genannten rechtlichen Person, Organisation oder Einrichtung befindet.

Der Transit der Produkte durch eines der unter Punkt (ii) genannten Länder oder Gebiete ist ebenfalls verboten.

11.2.3 Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Verträge für den Weiterverkauf der unter diese Vereinbarung fallenden Produkte ähnliche Restriktionen und Verpflichtungen wie die im obenstehenden Absatz 11.2.2 genannten enthalten und Irinox umgehend schriftlich über eventuelle Verletzungen der oben genannten Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien zu informieren.

11.2.4 Jeder Verstoß gegen die unter den obenstehenden Absätzen (11.2.1), (11.2.2) oder (11.2.3) genannten Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien von Seiten des Käufers stellen einen erheblichen Verstoß gegen ein wesentliches Element des Kaufvertrags zwischen Irinox und dem Käufer dar. In einem solchen Fall ist Irinox berechtigt, den Kaufvertrag durch schriftliche Kündigung gemäß Artikel 1456 ital. Zivilgesetzbuch zu beenden, die per Einschreiben oder internationalem Kurier zu versenden ist.

11.2.5 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer gegen jegliche Forderung, Haftung, Schäden (einschließlich Rufschädigung), Verluste, Kosten (einschließlich eventueller Gerichtskosten und -gebühren) oder sonstige nachteilige Konsequenzen schad- und klaglos zu halten, die sich aus eventuellen Verletzungen der Verpflichtungen und/oder Zusicherungen im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder durch Verstöße gegen die geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen in Bezug auf die von Irinox bezogenen Produkte ergeben können.

11.3.1 Wenn der Transport der Produkte vom Käufer organisiert wird (z. B. EXW, FCA – Incoterms ICC 2020), ist dem Käufer Folgendes untersagt: (a) Beauftragung für den Transport der Produkte auf dem Landweg im Gebiet der Europäischen Union, auch bei Durchfuhrverkehr: (i) eines in Russland und/oder Belarus niedergelassenen Transportunternehmens; und/oder (ii) eines in der EuropäischenXniedergelassenen Transportunternehmens, das sich zu mindestens 25 % im Besitz einer russischen oder belarussischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet, unbeschadet der jeweils von Artikel 3l der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 (Russland) und/oder Artikel 1zc der Verordnung (EG) Nr. 756/2006 (Belarus) vorgesehenen Ausnahmen; sowie (b) den Transport durch ein Transportunternehmen mittels Anhängern oder Sattelanhängern ausführen zu lassen, die in Russland und/oder Belarus zugelassen sind, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in anderen Ländern zugelassenen Lastwagen befördert werden.

11.3.2 Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass der/die vom Käufer mit der Lieferung der Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrags sind, und dem Transport der Produkte vom Lager von Irinox an ihren Bestimmungsort beauftragten Frachtführer KEIN in Russland und/oder Belarus niedergelassenes Unternehmen ist/sind, noch ein in der EuropäischenXniedergelassene/s Unternehmen, das sich mindestens zu 25 % im Besitz einer russischen oder belarussischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet (unbeschadet der vom obenstehenden Artikel 11.3.1 vorgesehenen Ausnahmen), und dass es/sie den Transport nicht mit Anhängern oder Sattelanhängern ausführt/en, die in Russland und/oder Belarus zugelassen sind, auch wenn diese von in einem anderen Land zugelassenen Lastwagen befördert werden.

11.3.3 Der Käufer verpflichtet sich außerdem, Irinox die Lieferung der Produkte im Bestimmungsland nachzuweisen und dazu innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen ab Lieferdatum sämtliche zweckdienlichen Unterlagen diesbezüglich (wie Zollanmeldung, Transportdokumente usw.) vorzulegen.

11.3.4 Im Fall eventueller Verstöße gegen die oben genannten Verpflichtungen, Zusicherungen und Garantien durch den Käufer hat Irinox das Recht, die Lieferung der Produkte auszusetzen und außerdem den Kaufvertrag mittels schriftlicher Kündigung an den Käufer gemäß Artikel 1456 ital. Zivilgesetzbuch zu beenden.

11.3.5 Der Käufer verpflichtet sich außerdem, Irinox im Fall eventueller Haftung, Schäden (einschließlich Rufschädigung), Verluste, Auslagen (einschließlich angemessener Prozesskosten) oder sonstiger nachteiliger Konsequenzen schad- und klaglos zu halten, die sich aus eventuellen Verletzungen der in dieser Klausel (11.3) aufgeführten Verpflichtungen und Zusicherungen ergeben sollten.

 

12. KONFORMITÄT UND GESETZLICHE HAFTPFLICHT

12.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Irinox ein Organisations- und Managementmodell nach Art. 6 ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („MOD231“) anwendet. Irinox bezieht sich bei der Geschäftsführung und der Leitung ihrer internen und externen Geschäftsbeziehungen auf die im MOD231 enthaltenen Grundsätze und Regeln, die auf der Website www.irinox.com einsehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich hierbei, im Rahmen seiner mit Irinox entstehenden Beziehungen im Einklang mit diesen Grundsätzen und Regeln zu handeln.

12.2 Der Käufer verpflichtet sich, keine der im ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („Straftaten“) vorgesehenen Straftaten zu begehen. Er erklärt, über den Inhalt dieses Dekrets unterrichtet zu sein, welches die direkte Haftung der Einrichtung für eine Reihe von begangenen Straftaten regelt, die - im Interesse oder zum Vorteil der Einrichtung - von Personen begangen werden, die für sie Vertretungs-, Verwaltungs- oder Leitungsfunktionen ausüben, sowie von Personen, die ihrer Leitung oder Aufsicht unterliegen.

12.3 Hierzu hat Irinox einem firmeninternen Aufsichtsorgan die Aufgabe übertragen, über die Fähigkeit des obigen Modells, Straftaten vorzubeugen, zu wachen. Der Käufer verpflichtet sich zudem, dem Aufsichtsorgan ev. Meldungen, auch inoffizieller oder vertraulicher Art, über die mögliche Begehung von Straftaten zukommen zu lassen. Die hierfür zu verwendende E-Mail-Adresse ist: odv@irinox.com. Möchte der Hinweisgeber den Whistleblowing-Kanal nutzen, kann er dies über die spezielle Plattform https://irinox.whistlelink.com tun, auf der die im ital. Gesetzesdekret Nr. 24/23 vorgesehenen Straftaten und weiteren Vergehen gemeldet werden können. Der Hinweisgeber, die auf der Website www.irinox.com veröffentlichten Whistleblower-Richtlinien gelesen zu haben, hat sich an die Bestimmungen des ital. Gesetzesdekrets Nr. 24/23 zu halten, insbesondere was die Art und Weise und die Zulässigkeit der Meldung sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung des Hinweisgebers betrifft.

12.4 Die Begehung von Straftaten durch den Käufer stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten dar und berechtigt Irinox, alle laufenden [Aufträge, Verträge, Anweisungen, Vereinbarungen, ...] laut und kraft Art. 1456 ital. BGB zu kündigen. Dies gilt unbeschadet des Schadensersatzes aller Folgeschäden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Liste der Straftaten bindend ist und in Zukunft erweitert werden kann, wird diese Klausel automatisch auf alle Straftaten ausgedehnt, auch wenn diese nach der Unterzeichnung der vorliegenden AGB eingeführt werden.

 

13. GESETZ UND GERICHTSBARKEIT

13.1 Diese Allgemeinen Bedingungen und die zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen dem italienischen Recht und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.

13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung bzw. Auslegung dieser AGB und/oder der zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge ergeben oder in irgendeiner Weise damit im Zusammenhang stehen, ist ausschließlich und unabdingbar das Gericht Treviso zuständig.

 

Letzte Aktualisierung: 03/02/2026